Hinter der Bürgerstiftung stehen Menschen
Unser Vorstand
Der Vorstand führt die Geschäfte der Stiftung und vertritt sie nach außen. Er entscheidet über die Vergabe der Stiftungsmittel und sorgt für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung des Stiftungsvermögens.
Der Stiftungsrat
Unser Stiftungsrat wacht als Aufsichtsgremium über die Einhaltung der Stiftungszwecke und berät den Vorstand hinsichtlich der Festlegung der Ziele und Prioritäten der Stiftung.
Er ist u.a. zuständig für:
- die Wahl des Vorstandes
- die Prüfung des Wirtschaftsplanes, des Jahresabschlusses und des Tätigkeitsberichtes
- die Entlastung des Vorstandes
Sowie in Abstimmung mit dem Vorstand:
- die Festlegung der Förderkriterien für zu fördernde Projekte
- ein Vorschlagsrecht hinsichtlich zu fördernder Projekte
- die Auswahl der Projekte innerhalb des vom Vorstand vorgegebenen Stiftungsprogramms.
Der Vorstand hat den Stiftungsrat regelmäßig über die Aktivitäten der Stiftung zu unterrichten. Weitere Einzelheiten sind in der Satzung der Herforder Bürgerstiftung geregelt.
Unser aktueller Stiftungsrat (von links nach rechts):
Heiner Horst (mittlerweile Vorstandssprecher); Susanne Meyer zu Bexten; Annette Duhme; Karin Romanowski; Susanne Wollbrink; Antje Büscher; Dr. Anke von Gumberz; Jochen Mellentin; auf dem Bild fehlen: Eric Manegold; Friedrich von Hollen